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Festlegungen für Sek II

Verfahrensweisen beim Fehlen von Schüler der Sekundarstufe II

 

Verhinderung

  1. Der entsprechende Anruf hat bis 08.00 Uhr zu erfolgen.

  2. Die schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.

  3. Alle Anträge auf Verhinderung müssen vorher vom Tutor genehmigt werden.

  4. Ab dem vierten Kalendertag wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

  5. Ab sechstem Einzelfehltag bzw. sechster Einzelfehlstunde wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

  6. Bei Verhinderung während des Unterrichtes erfolgt die Abmeldung beim Fachlehrer und im Sekretariat, der Fachlehrer informiert den Tutor.

 

Beurlaubung

  1. Beurlaubungen sind nur entsprechend der Schulbesuchsverordnung möglich.

  2. Beurlaubungen sind vorher zu beantragen.

  3. Bis zu zwei Tagen beurlaubt der Tutor, darüber hinaus die Schulleiterin.

 

Durchführungsbestimmungen

  1. Alle Fehlstunden oder –tage werden auf der grünen Karte eingetragen

  2. Die Tutoren kontrollieren monatlich die grüne Karte.

  3. Der Fachlehrer kontrolliert die seinen Unterricht betreffenden Eintragungen auf der grünen Karte.

  4. Bei Auffälligkeiten informiert der Fachlehrer den Tutor.

 

Notwendige Maßnahmen

  1. Verstöße ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.

  2. Bei unentschuldigtem Fehlen zu angekündigten Klausuren oder Kontrollen werden Null Punkte vergeben.

  3. Die Nachschreibetermine liegen in der Verantwortlichkeit der Fachlehrer, in der Regel am Freitag Nachmittag.

  4. Schüler, die krank geschrieben sind, nehmen nicht an Leistungsüberprüfungen teil.

  5. In der Regel sind alle Klausuren nachzuschreiben.

  6. Sieht der Fachlehrer die Bewertung eines Schülers im Kurshalbjahr gefährdet, müssen schnellstens Sondermaßnahmen eingeleitet werden.

  7. Schüler sind zu belehren und Eltern zu informieren.

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