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Hausordnung

Hausordnung

Landau-Gymnasium Weißwasser

(geändert 27.05.2024)

 (Download als pdf: h i e r)

In einer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen. Die in dieser Hausordnung aufgeführten Regelungen sollen gewährleisten, dass

 

  • wir gute Lern- und Lehrbedingungen vorfinden,
  • wir erholsame Pausen verbringen können,
  • wir höflich und respektvoll miteinander umgehen,
  • wir Unfälle und Schäden vermeiden,
  • unsere Schule sauber und ordentlich ist.

 

  1. Lehr- und Lernbedingungen

 

  • Die Unterrichts- und Pausenzeiten sowie die Regelung bei Hitzefrei sind in der Anlage geregelt.
  • Schüler der Sekundarstufe 2 dürfen unter bestimmten Bedingungen ein persönliches digitales Endgerät im Unterricht nutzen. Diese Nutzung ist durch eine Belehrung geregelt.
  • Alle Schüler nehmen regelmäßig, pünktlich und gut vorbereitet am Unterricht teil. Jede Form der Ablenkung vom Unterricht ist zu vermeiden.
  • Sollte bis 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Fachlehrer anwesend sein, meldet sich der Klassensprecher oder ein Vertreter im Sekretariat.
  • In den Fachkabinetten gilt die jeweilige Fachraumordnung.
  • Während der Unterrichtszeit muss im gesamten Schulgebäude Ruhe herrschen.

 

  1. Verhalten vor, zwischen und nach dem Unterricht

 

  • Einlass in das Unterrichtsgebäude ist 15 Minuten vor der 1. Stunde. (Ausnahme: Unterricht in der 0. Stunde).
  • Jeweils zu Pausenbeginn erfolgt der Raumwechsel. Aufsicht übt der Lehrer der nachfolgenden Stunde aus.
  • In den Hofpausen verlassen alle Nichtessenteilnehmer der Klassen 5 bis 10 das Schulgebäude und halten sich im dafür festgelegten Bereich des Schulgeländes auf. Wird wegen schlechter Witterung abgeklingelt, verbleiben alle Schüler im Schulhaus. Beaufsichtigt werden die Schüler durch die zur Aufsicht eingeteilten Lehrer.
  • In den Pausen verhalten sich alle so, dass die anderen Schüler nicht gestört werden.
  • Für Fahrschüler oder Schüler, die eine Freistunde am Unterrichtstag haben, stehen der Klubraum und die Bibliothek während der Öffnungszeiten sowie der Speiseraum als Aufenthaltsraum zur Verfügung.

 

  1. Höflicher und respektvoller Umgang

 

  • Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
  • Während des Unterrichts werden keine Kopfbedeckungen getragen.
  • Belehrungen ist grundsätzlich Folge zu leisten; auch Hausmeister und Schulsachbearbeiterinnen haben Weisungsbefugnis.
  • Wir fühlen uns für einander verantwortlich und helfen uns gegenseitig.
  • Wir bemühen uns, Probleme angemessen zu klären. In schwierigen Situationen können uns Vertrauens- und Beratungslehrer helfen.
  • Wir üben in keiner Form körperliche und psychische Gewalt aus.

 

  1. Ordnung und Sicherheit

 

  • Jegliche Gefährdung anderer Personen ist grundsätzlich zu vermeiden.
  • In gesamten Schulbereich herrscht Handyverbot für die Klassen 5 bis 9. Aus-nahmen bedürfen der Rücksprache mit einem Lehrer. Ab der Klassenstufe 10 ist das Benutzen des Handys in den Pausen entspr. Gesetz gestattet.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern der Klassenstufe 5 bis 10 während des regulären Unterrichts sowie in Pausen und Ausfallstunden nicht gestattet. Nicht volljährige Schüler der Klassenstufe 11 und 12 benötigen dafür eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verlassen des Schulgeländes der gesetzliche Versicherungsanspruch erlischt.
  • Auf dem Schulhof und im Schulhaus ist das Werfen von Gegenständen (z. B. Schneebälle, Tennisbälle, …) zu unterlassen.
  • Das Öffnen von Fenstern (außer Ankippen) ist nur erlaubt, wenn ein Lehrer zugegen ist. Das Hinauslehnen ist grundsätzlich zu unterlassen.
  • Fahrräder werden auf dem Schulhof in den vorgesehenen Bereichen abgestellt. Beim Fahren bis zum Abstellplatz dürfen andere Personen nicht gefährdet werden.
  • Mopeds und Motorräder sind auf dem Schulgelände mit abgestelltem Motor zu schieben.
  • Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot.
  • Das Mitbringen, das Vertreiben und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist in der Schule verboten.
  • Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
  • Die interaktiven Displays sind durch die Schülerinnen und Schüler nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft – im Unterricht – zu betätigen. In den Pausen ist dies grundsätzlich untersagt. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Bei mutwilligen Beschädigungen werden Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten materiell zur Verantwortung gezogen. Dies gilt auch für das Mobiliar sowie die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien.
  • Jeder verlässt seinen Arbeitsplatz ordentlich.
  • Die Klassenräume sind nach dem jeweiligen Unterricht sauber und ordentlich (gereinigte Tafel, kein Papier auf dem Boden, ...) zu verlassen. Abfall ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behälter zu entleeren.
  • Im gesamten Gebäude und Schulhof sind wir selbst für Ordnung und Sauberkeit zuständig und achten auf das Verhalten anderer.
  • Das Mitbringen von Gegenständen, die zu einer Gefährdung von Schülern und Lehrern oder zu einer Störung des Unterrichts und schulischer Veranstaltungen führen können, ist nicht gestattet. Lehrkräfte sind berechtigt, diese Gegenstände sicher zu stellen und den Eltern auszuhändigen.
  • Schulfremden ist der Aufenthalt im Schulgelände untersagt. Besucher melden sich im Sekretariat.

 

Die Hausordnung tritt am 28.05.2024 in Kraft.

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